Ein oft übersehener Spar-Hebel steht im Steuerrecht:
Die Arbeitskosten Ihres Umzugs können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG mit 20 Prozent von der Steuer absetzen — bei 1.200 € Arbeitslohn sind das 240 € zurück. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und Zahlung per Überweisung. Genau deshalb ist Schwarzarbeit doppelt unattraktiv — keine Rechnung, keine Steuerermäßigung, keine Haftung bei Schäden.
Zweiter Hebel: die Beiladung. Wenn nur wenige Möbel oder Kartons in eine andere Stadt müssen, fahren sie bei einer
Beiladung auf einem ohnehin geplanten Transport mit — Sie zahlen nur den Anteil, den Ihr Umzugsgut auf der Ladefläche belegt. Für Teilumzüge, einzelne Erbstücke oder das WG-Zimmer die mit Abstand günstigste Lösung.
Und drittens: Flexibilität. Wenn wir Ihren Umzug in eine ruhige Woche legen dürfen, geben wir diesen Vorteil im Preis an Sie weiter.